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Ökologische Gegenleistungen
Das Prinzip der Ökologischen Gegenleistung bzw. der Grünen Konditionalität stellt einen Paradigmenwechsel im System der Energiebeihilfen dar. Während die Beihilfen für Emissionskosten (SPK, BECV) und Stromumlagen (Besondere Ausgleichsregelung) in der jüngeren Vergangenheit schlicht zur Kompensation bzw. Begrenzung der Energiekosten beigetragen haben, besteht seit Anpassung der europarechtlichen Vorgaben aus den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien („KUEBLL“) die Verpflichtung zur Reinvestition der erhalten Beihilfen insbesondere in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen. Bei Nichtbeachtung entfällt der Beihilfeanspruch und bereits erhaltene Beihilfen sind unter Umständen zurückzuzahlen. Die Angaben in den Antragsverfahren sind zudem verpflichtend durch eine sog. Prüfungsbefugte Stelle zu verifizieren und im Antragsverfahren zu bestätigen. Die konkreten Vorgaben wie Maßnahmen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit zu bewerten sind, in welchem Umfang die identifizierten Maßnahmen in den Antragsverfahren anzugeben sind und bis wann die identifizierten Maßnahmen umgesetzt werden müssen, unterscheidet sich zwischen den einzelnen Regelungen teils erheblich. Grundvoraussetzung für die Erlangung von Energiebeihilfen und zur Identifikation von Maßnahmen im Sinne der Ökologischen Gegenleistungen ist die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 500001 oder alternativ eines Umwelt- und Energiemanagementsystems nach EMAS. Wir unterstützen Sie als optionalen Baustein im Zusammenhang mit der Beantragung der Strompreiskompensation, der BECV sowie der Besonderen Ausgleichsregelung oder als separate Beratungsleistung bei der Bewältigung der teils doch sehr komplexen Materie. Unser Service umfasst insbesondere die wirtschaftliche Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen anhand der sog. VALERI (DIN EN 17463).