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Beihilfen für Emissionskosten
Aus dem europäischen Emissionshandel („EU-ETS“) und dem nationalen Emissionshandel („BEHG“) ergeben sich teils signifikante Zusatzbelastungen für Strom sowie für fossile Energieträger. Die CO2-Bepreisung stellt bereits heute eine spürbare Belastung für Industrieunternehmen dar. Aufgrund der ambitionierten Klimaschutzziele auf europäischer und nationaler Ebene werden diese Kosten in naher Zukunft noch weiter ansteigen. Zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Verhinderung der Verlagerung von Produktionskapazitäten, der damit verbundenen Arbeitsplätze sowie der regulierten Emissionen („Carbon-Leakage“) sehen die Mechanismen für ausgewählte Sektoren Entlastungsmöglichkeiten durch Beihilfen vor. Neben dem europäischen Instrument der sog. Strompreiskompensation („SPK“) existiert seit mehreren Jahren die nationale BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung („BECV“). Durch den Wegfall des Selbstbehalts durch die letzte Novellierung der SPK-Förderrichtlinie ergeben sich bereits bei verhältnismäßig geringen Stromverbräuchen Einsparmöglichkeiten. Die Sektorenerweiterung in der BECV erweitert den Kreis der Antragsberechtigten und ermöglicht auch bislang nicht begünstigten Unternehmen die Teilnahme. Auf Basis Ihrer Angaben führen wir einen kostenlosen Quick-Check durch und analysiere indikative, ob Sie zum Kreis der antragsberechtigten Unternehmen gehören und welches Einsparpotenzial sich für Sie ergibt. Sollten Sie antragsberechtigt sein, übernehmen wir für Sie auf Wunsch die Antragstellung und stellen einen reibungslosen Austausch mit der Deutschen Emissionshandelsstelle sowie mit dem mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer sicher. Unser Beratungsangebot umfasst zudem die sog. Ökologischen Gegenleistungen, welche an den Erhalt der Beihilfen gekoppelt sind.